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ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT (AuG 1)

Arbeitsschutz liegt im Interesse aller Betriebsparteien. Interessenvertretungen haben viele Möglichkeiten, beim Thema Gesundheit mitzugestalten und verfügen über hinreichende Beteiligungsrechte. Ziel ist es, physische und psychische Belastungen so gering wie möglich zu halten. In diesem Seminar werden die aktuelle Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2.0 vorgestellt und Auswirkungen sowie Handlungsoptionen für betriebliche Interessenvertretungen aufgezeigt. Darüber hinaus werden ergonomische Ansprüche an die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeit des Arbeitsschutzauschusses dargestellt und die Zusammenarbeit mit betriebsinternen und -externen Beteiligten erläutert.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, u.a. DGUV 2.0, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), EU-Richtlinien
  • Arbeitsstättenverordnung, SGB VII
  • Arbeits-, Wegeunfall und Berufserkrankung
  • Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen
  • Aufgaben und Befugnisse des Arbeitsschutzausschusses
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
  • Gefährdungsbeurteilungen und Belastungsanalysen im Überblick
  • Beteiligungsrechte und Pflichten der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Beschäftigten und Arbeitnehmerhaftung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-206725-742
Termin
23.03.2020 bis 27.03.2020
Seminarort
Willingen - Best Western Plus Hotel Willingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
960 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 490 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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