LEIHARBEIT, WERKVERTRÄGE UND PERSONALGESTELLUNG
Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das Stammpersonal wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt – entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (Zeit- oder Leiharbeit), durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (Personalgestellung) bis hin zur Zuweisung von Beamtinnen und Beamten oder mit Werkverträgen Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen.
In 2017 sind umfassende gesetzliche Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung und bei Werkverträgen in Kraft getreten. Sowohl kollektiv- als auch individualrechtlich ergeben sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung, zum Beispiel: Welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung? Das Seminar klärt diese Fragen und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Vor dem Hintergrund der Neuregelungen lernen die Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele Gestaltungsoptionen für betriebliche Maßnahmen und für die Herangehensweise im Individualfall kennen.
Themen
- Rechtsgrundlagen Leiharbeit, Werkverträge und Personalgestellung: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen
- Überblick über flexible personalpolitische Maßnahmen
- Neue Rechtsprechung
- Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen Leiharbeitnehmenden und von Gestellten
- Beteiligungsrechte und Handlungsstrategien der gesetzlichen Interessenvertretungen bei prekären Arbeitsverhältnissen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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