THEMENTAG: PFLEGEZEIT- UND FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ
Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf vollständige Freistellung von der Arbeit oder auf Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert vom sogenannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus
entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Novellierung der Gesetze in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen dazu.
Themen
- Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Dauer der Freistellung, vollständige oder teilweise Freistellung
- Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen
- Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz
- Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
- befristete Verträge für Vertretungspersonen
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
- Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-186765-091
Termin
27.11.2018
Seminarort
Dortmund - Hotel Esplanade
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
225 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 60 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht
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