
TARIFVERTRAG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER LÄNDER - TV-L
Grundlagenseminar zum TV-L
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen der Länder sowie in Betrieben, die den TV-L anwenden. Personal- und Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TV-L in der betrieblichen Praxis.
Themen
- Parteien des Tarifvertrages/Tariffähigkeit
- Stellung des Tarifvertrages im Rechtssystem/Tarifvorbehalt
- Allgemeine Vorschriften
- Kurzüberblick: Arbeitszeitregelungen
- Kurzer Einblick in die Entgeltordnung
- Entgelt und sonstige Leistungen
- Urlaub und Arbeitsbefreiung
- Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- Übersicht der Sonderregelungen
- Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV
Seminarnummer
D3-186808-121
Termin
14.05.2018 bis 18.05.2018
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
799 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 525 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 16 MAVO
§ 19 (3) MVG
§ 179 (4) SGB IX
Status
Bereits ausgebucht
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