Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2018-10-08 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

EINGRUPPIERUNGSRECHT IM GELTUNGSBEREICH DES TV-L

Für den Geltungsbereich TV-L ist für Ein- und Umgruppierungen die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und
-voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, die Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung.
In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung beschäftigen und anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.

Themen

  • Systematik des Arbeitsrechts
  • Wesentliche Paragrafen zu Eingruppierung und Tabellenentgelt
  • Systematik der Eingruppierung
  • Merkmale der Entgeltgruppen
  • Stufenzuordnung
  • Regeln zur Stufenlaufzeit (hemmen und beschleunigen)
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Anforderungen an Stellenbeschreibungen
  • Zulagen und Zuschläge
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung

Für die Seminare zum Eingruppierungsrecht werden Kenntnisse zum TV-L vorausgesetzt. Wir empfehlen die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar zum TV-L.

Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-186814-121
Termin
08.10.2018 bis 11.10.2018
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
689 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 424 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Jörg Richerzhagen
abwesend
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