
ARBEITSZEITGESTALTUNG IM KONTEXT VON DIGITALISIERUNG UND ARBEIT 4.0
Mobiles, flexibles und selbstgesteuertes Arbeiten an unterschiedlichen Orten – und damit eine mögliche Vermischung von Arbeit und Freizeit – gewinnen rasant an Bedeutung. Die Regelung
betrieblicher Arbeitszeit bleibt damit ein zentrales Gestaltungsfeld der betrieblichen Mitbestimmung. Eine große Mehrheit von Beschäftigten benötigt angepasste Arbeitszeitmodelle und gleichzeitig einen hinreichenden Schutz vor Überlastung, um Privatleben und Beruf vereinbaren zu können. Das Seminar zeigt dafür praxisnah Ansätze und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung auf.
Themen
- Flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick
- Regelungspunkte softwaregestützter Dienstplangestaltung mit integrierten Algorithmen
- Mobiles Arbeiten und Homeoffice: Welcher Rahmen wird benötigt?
- Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung
- Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur Arbeitszeitgestaltung im Überblick
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
- Individual- und kollektivrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle
- Arbeitszeitreduzierung: Gesetzliche und tarifliche Ansprüche
- Diskussion von Praxisbeispielen zur Regelung von flexiblen Arbeitszeiten
Seminarnummer
D3-196751-091
Termin
03.06.2019 bis 05.06.2019
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
610 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 331 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Personalräte (BPersVG)
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Freistellungen
§ 10 (5) BGleiG
§ 16 (4) LGG NRW
§ 16 MAVO
§ 179 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG
§ 37 (6) BetrVG
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
Status
Bereits ausgebucht
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