Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2019-12-04 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019

Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitergeber die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen müssen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.

Themen

  • Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019
  • Erfassung von Arbeitszeit
  • Gewähren von Pausen
  • Anordnung von Überstunden
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
ZUSATZTERMINE: Aufgrund der großen Nachfrage haben wir zwei zusätzliche Seminar geplant. Bitte geben Sie in der Suchleiste die Seminarnummer 206764 oder 206765 ein.
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-196774-742
Termin
04.12.2019
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
245 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 35 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Personalräte (BPersVG)
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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