
LEIHARBEIT, WERKVERTRÄGE UND PERSONALGESTELLUNG
Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das Stammpersonal wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt – entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (Zeit- oder Leiharbeit), durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (Personalgestellung) bis hin zur Zuweisung von Beamtinnen und Beamten oder mit Werkverträgen. Sowohl kollektiv-als auch individualrechtlich ergeben sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung, welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung? Das Seminar klärt diese Fragen und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Die Teilnehmenden lernen anhand praktischer Beispiele Gestaltungsoptionen für betriebliche Maßnahmen und für die Herangehensweise im Individualfall kennen.
Themen
- Rechtsgrundlagen Leiharbeit, Werkverträge und Personalgestellung:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz,
- anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen
- Überblick über flexible personalpolitische Maßnahmen
- Neue Rechtsprechung
- Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen Leiharbeitnehmenden und von Gestellten
- Beteiligungsrechte und Handlungsstrategien der gesetzlichen Interessenvertretungen bei prekären Arbeitsverhältnissen
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