
SGB IX: WIDERSPRUCHSVERFAHREN
In § 178 SGB IX ist festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung (gemäß § 152 SGB IX) zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretungen erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren nach § 201 ff SGB IX. Dieses Tagesseminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, schwerbehinderte Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragstellenden bei der Durchführung zu beraten. Ebenso wird veranschaulicht, was zwingend bei Widersprüchen zu beachten ist.
Themen
- Einführung in die rechtliche Bedeutung des Widerspruchs
- Wesen des Widerspruchs
- Wirkung des begehrten Verwaltungsakts
- Eckpunkte für Formulierungsvorschläge bei Widersprüchen
- Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt
- Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit
- Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruchs
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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