TV-L: Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L

TV-L: EINGRUPPIERUNGSRECHT IM GELTUNGSBEREICH DES TV-L

Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L ist die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Du als Interessenvertretung hast die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung, die du in diesem Seminar erwirbst.

Ziel

In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.

Themen

  • §§ 12 und 13 TV-L zu Eingruppierung
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Systematik der Eingruppierung, Aufbau der Entgeltordnung
  • Allgemeine Tätigkeitsmerkmale in den Entgeltgruppen und deren Auslegung
  • Funktion von Stellenbeschreibungen; Vorgehensweise bei der Stellenbewertung
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung


Hinweis
Für die Seminare zum Eingruppierungsrecht werden Kenntnisse zum TV-L vorausgesetzt. Wir empfehlen die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar zum TV-L.

Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-245388-121
Termin
09.12.2024 bis 13.12.2024
Seminarort
Hattingen - DGB Bildungszentrum Hattingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1255 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 811 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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