ARBEITSRECHT (AR 2): GRUNDLAGEN VERTIEFEN UND RECHTE DURCHSETZEN
Ergänzend zum Seminar „Arbeitsrecht (AR 1)“ erwirbst du in diesem Seminar weitere Grundkenntnisse zum Schutz des Arbeitnehmenden sowie Grundkenntnisse zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche durch Beteiligungsrechte und Überwachungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung. Der Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht ist im Rahmen des Seminarablaufs vorgesehen.
ZielDas Seminar vermittelt dir erforderliches Grundlagenwissen des Arbeitsrechts zum Schutz des Arbeitnehmenden sowie zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche durch die gesetzliche Interessenvertretung.
Themen
- Grundprinzip des Arbeitsrechts: Schutz des Arbeitnehmenden
- Tarifvertragsrecht im Überblick
- Arbeitszeitrecht im Überblick
- Jugendarbeitsschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitnehmerhaftung
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- Arbeitsgerichtsbarkeit
Hinweis: Wir empfehlen den vorherigen Besuch der jeweiligen Grundlagenseminare für BR, JAV, MAV, PR und SBV. Die Kenntnis der Inhalte aus dem Seminar AR 1 werden vorausgesetzt.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Du findest deine gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
