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Thementag

THEMENTAG: ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

Diskriminierungen – gleich welcher Art – gar nicht erst zuzulassen, gehört zu den allgemeinen Aufgaben gesetzlicher Interessenvertretungen. Benachteiligungen z. B. bei Bewerbungen, Aufstiegschancen oder Eingruppierungen werden nicht immer sofort erkannt. Manchmal gibt es sogar „erlaubte Ungleichbehandlung“. Dieses Seminar behandelt die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des EuGH. Die Interessenvertretungen erfahren, welche Handlungsoptionen ihnen offenstehen und wie sich Beschäftigte gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen wehren können.

Themen

  • Ziel und Inhalt des AGG, Anwendungsbereiche, Begriffsbestimmungen
  • Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung und Benachteiligung
  • Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten
  • Entgelttransparenzgesetz
  • Rechtsschutz, Anspruch auf Schadensersatz
  • Antidiskriminierungsstelle
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Ungleichbehandlung
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-201914-742
Termin
17.09.2020
Seminarort
Dortmund - Hotel Esplanade
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
285 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 61 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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