Statusmeldung

Dieses Seminar findet nicht mehr statt, hier können Sie sich zu diesem Thema auf eine Warteliste setzen lassen!

TzBfG: TEILZEITBESCHÄFTIGUNG -

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 1

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Die Teilnehmenden lernen die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sowie die Beteiligungsrechten und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung kennen.

Themen

  • Begriffsbestimmungen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob
  • Formen der Teilzeitarbeit und unterschiedliche Arbeitszeitmodelle
  • Reform des TzBfG zum 01. Januar 2019: u.a. Brückenteilzeit
  • Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit, Formvorschriften und Fristen
  • Betriebliche Gründe zur Ablehnung einer Teilzeitforderung
  • Rechtliche und tarifliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit
  • Urlaub, Arbeitsverhinderung, Freistellung für wichtige Angelegenheiten
  • Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung

Hinweis: Das Seminar fokussiert ausschließlich auf Regelungen des TzBfG zur Teilzeitbeschäftigung. Die Ausführungen des TzBfG zur Befristung von Arbeitsverhältnissen werden im Seminar „Befristete
Beschäftigung“ thematisiert.

Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-206720-742
Termin
28.09.2020 bis 30.09.2020
Seminarort
Duisburg - InterCity Hotel Duisburg
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
775 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 372 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: