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TzBfG: BEFRISTETE BESCHÄFTIGUNG

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 2

Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen sind mit verschiedensten Formen befristeter Beschäftigungsverhältnisse konfrontiert. Das Seminar vermittelt die Grundlagen über die verschiedenen Bereiche von Befristungen gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) sowie die neueste Rechtsprechung. Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden werden geklärt sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung aufgezeigt.

Themen

  • Befristungen ohne sachlichen Grund: Höchstgrenzen und Mindestanforderungen
  • Sachgründe für Befristungen / Wie oft können Arbeitsverträge verlängert werden?
  • Wann endet der befristete Arbeitsvertrag? Gibt es Informationspflichten?
  • Folgen unwirksamer Befristungen: Was kann, was sollte eingeklagt werden?
  • Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Diskriminierungsverbot
  • Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung

Hinweis: Das Seminar fokussiert ausschließlich auf Regelungen des TzBfG zur befristeten Beschäftigung. Die Ausführungen des TzBfG zur Teilzeit werden im Seminar „Teilzeitbeschäftigung“ thematisiert.

Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-206722-742
Termin
16.11.2020 bis 18.11.2020
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
775 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 314 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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