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SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ (TEIL 1)

Rechtsgrundlagen und Prävention

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dar. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um sexueller Belästigung im Betrieb bzw. in der Dienststelle entgegenzuwirken. Vorbeugende Schutzmaßnahmen im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind gleichfalls notwendig. Als Interessenvertretung ist es ebenfalls Ihre Aufgabe, mögliche Handlungsoptionen, Hilfestellungen für Betroffene sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen zu kennen.

Themen

  • Überblick über Rechtsgrundlagen, Folgen für das Arbeitsrecht
  • Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers
  • Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
  • Umgang mit Betroffenen, Beratungssituationen
  • Praxisbeispiele betrieblicher Präventions- und Interventionsstrategien
  • Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Ansätze für Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-206733-742
Termin
18.05.2020 bis 20.05.2020
Seminarort
Münster - Stadthotel Münster
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
775 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 432 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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