MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS BEI REGELUNG DER ARBEITSZEIT UND DIE EINIGUNGSSTELLE ALS ORGAN DER BETRIEBSVERFASSUNG

Die stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind im § 87 BetrVG geregelt.

Mit den in Abs. 1, Nr. 2 und 3 geregelten Fragen zur Arbeitszeit im Betrieb werden wir uns in der letzten Mittwoch-Schulung in diesem Jahr schwerpunktmäßig beschäftigen.

Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Konfliktregelungsmechanismen angewendet werden, sollte es in Mitbestimmungsfragen nicht zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen.

Themen

  • Welches sind die maßgeblichen Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeit?
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Wege der Durchsetzung der Mitbestimmung
  • Einigungsstelle als betriebsverfassungsrechtliches Konfliktregelungsinstrument
    • Wie funktioniert das Verfahren?
    • Was muss beachtet werden?

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Hotels / Termine / Preise

Aktuell haben wir für diesen Seminartyp keine Angebote. Möchten Sie über eventuelle Termine informiert werden? Gerne Formular ausfüllen!
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: