MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS BEI REGELUNG DER ARBEITSZEIT UND DIE EINIGUNGSSTELLE ALS ORGAN DER BETRIEBSVERFASSUNG
Die stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind im § 87 BetrVG geregelt.
Mit den in Abs. 1, Nr. 2 und 3 geregelten Fragen zur Arbeitszeit im Betrieb werden wir uns in der letzten Mittwoch-Schulung in diesem Jahr schwerpunktmäßig beschäftigen.
Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Konfliktregelungsmechanismen angewendet werden, sollte es in Mitbestimmungsfragen nicht zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen.
Themen
- Welches sind die maßgeblichen Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeit?
- Grenzen der Mitbestimmung
- Wege der Durchsetzung der Mitbestimmung
- Einigungsstelle als betriebsverfassungsrechtliches Konfliktregelungsinstrument
- Wie funktioniert das Verfahren?
- Was muss beachtet werden?
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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