ORDNUNGSGEMÄSSE BESCHLUSSFASSUNG – DAS A UND O DER BETRIEBSRATSARBEIT
Richtiges BR-Handeln bedeutet das Einhalten formalrechtlicher Vorgaben. Hier kann man schnell etwas falsch machen, denn auch erfahrenen Kolleg*innen können formale Fehler unterlaufen, wenn sie z. B. unter großem Zeitdruck Beschlüsse fassen müssen.
Geregelt ist der ordentliche Betriebsratsbeschluss in den §§ 33 - 35 BetrVG. Weil fehlerhafte Beschlussfassungen vor Gericht immer zum Anlass genommen werden, Klagen abzuweisen, sollen in diesem Tagesseminar die Teilnehmer*innen mit einem erfahrenen Arbeitsrechtler erarbeiten, wie gerichtsfeste Beschlüsse gefasst werden.
Themen
- Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Ladung, rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung, eventuelle Einladung von Ersatzmitgliedern, Beschlussfähigkeit etc.
- Die Sitzungsniederschrift - zwingende Angaben
- Verfahrensweisen bei nichtigen und fehlerhaften Beschlüssen
- Aussetzen von Beschlüssen
- Beschlüsse zur Hinzuziehung von Sachverständigen
- Beschlüsse für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- formalrechtlich richtige Organisation von BR-Handeln
- Stellung des BRV
- Vertretungsregelungen
- Fehlerquelle außerordentliche BR-Sitzung
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