PLÖTZLICH ERWERBSUNFÄHIG – WAS ICH ALS BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG BEACHTEN MUSS

Zu den Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung gehört es, sich auch um die Kolleg*innen zu kümmern, die plötzlich erwerbsunfähig werden. Dazu ist es notwendig, als SBV und BR Grundkenntnisse über Strukturen und Verfahren bei der Feststellung einer Erwerbsminderung zu haben. Sie sollten die richtigen Ansprechpartner*innen bei den jeweils zuständigen Versicherungsträgern kennen und bei der Antragstellung weiterhelfen können.
Mit vielen Fragen rund um das Thema „Plötzlich erwerbsunfähig“ wollen wir uns in diesem Seminar beschäftigen.

Ziel

Die Kolleg*innen sollen sich in diesem Themenfeld sicher fühlen, wenn sie sich betrieblich damit beschäftigen müssen.

Themen

  • Die Situation „plötzlich erwerbsunfähig“ zu sein
  • Feststellung der Erwerbsminderung
  • Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung
  • Erwerbsminderungsrente beantragen
  • Höhe der Erwerbsminderungsrente
  • Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung?
  • Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch bei Berufsunfähigkeit?
  • Wie schnell wird eine Rente wegen Erwersminderung bewilligt?
  • Als SBV und BR in der betrieblichen Praxis weiterhelfen
Seminarnummer
D-210618-047
Termin
04.10.2021 bis 06.10.2021
Seminarort
Lüdenscheid - Mercure Hotel Lüdenscheid
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Die Kosten für das Seminar betragen 675,-- € Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. ca. 360,- € für Übernachtung und Verpflegung (zzgl. USt.)
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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