DIE BETREUUNG DURCH DIE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBSÄRZTE

Gestaltungsmöglichkeiten und Zusammenarbeit mit dem Betriebs- und Personalrat (Online-Seminar)

Eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte ist verpflichtend geregelt. Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 gibt konkrete Handlunsgsanweisungen für die betriebliche Betreuung. Wie können Betriebs- und Personalräte die Zusammenarbeit gestalten und von der externen Expertise profitieren? Wie können Interessenvertretungen deren Arbeitsplanung mitgestalten? Gibt es Einflussmöglichkeit auf die Auswahl externer Dienstleister?

Ziel

Die Teilnehmenden erhalten Kenntnisse über die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Die Teilnehmenden lernen ihren Handlungsspielraum für die Gestaltung der Zusammenarbeit kennen und reflektieren ihre Zusammenarbeit und mögliche Verbesserungsbedarfe.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen: Arbeitsssicherheitsgesetz
  • DGUV Vorschrift 2
  • Praxisbeispiele und eigene Reflexion
  • Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Einsatz der FaSi und Betriebsärzte gestalten
Seminarzeit: 9:00 bis 12:00 Uhr
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D11-249469-133
Termin
11.09.2024
Seminarort
online - Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
265 € (USt-frei)
Referent*in
Katja Köhler, Svenja Budde
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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