EINGRUPPIERUNGSRECHT IM TARIFVERTRAG VERSORGUNGSBETRIEBE

(TV-V)

In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben).
Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-VEingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.

Themen

  • Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-V
  • Grundlagen Eingruppierung
  • Begriffsklärungen im Entgeltrecht TV-V
  • Definitionen der Entgeltgruppen auf Basis der „unbestimmten Rechtsbegriffe“
  • Stellenbeschreibung und die Vorgehensweise bei der Stellen- bewertung
  • Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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