TV-V: EINGRUPPIERUNGSRECHT IM TARIFVERTRAG VERSORGUNGSBETRIEBE (TV-V)

Personal- und Betriebsräte haben darüber zu wachen, dass die geltende tarifliche Vergütung korrekt angewendet wird. Dieses Seminar baut auf dem Grundlagenseminar zum TV-V auf und vermittelt die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V inklusive der aktuellen Rechtsprechung. Tarifliche Begrifflichkeiten wie Tätigkeitsmerkmale werden ebenso geklärt wie Inhalt und Funktion von Stellenbeschreibungen.
Anhand von praxisbezogenen Übungen und dem aktuellen Kommentar zum Eingruppierung werden die verschiedenen Schritte der Eingruppierungsfeststellung bearbeitet und Sicherheit in der Anwendung vermittelt.

Themen

  • Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-V
  • Grundlagen des Eingruppierungsrechts: Eingruppierungsgrundsätze des § 5 Abs. 1 TV-V
  • Begriffsklärungen im Entgeltrecht des TV-V
  • Struktur und Aufbau Anlage 1 zum TV-V „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“
  • Vorbemerkungen, Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe), Beispielkataloge zu den Entgeltgruppen
  • Definitionen der Entgeltgruppen auf Basis der „unbestimmten Rechtsbegriffe“
  • Funktion und Inhalt von Stellenbeschreibungen und Vorgehensweise bei der Stellenbewertung
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bei der Anwendung des Eingruppierungsrechts, Anforderungen für eine rechtzeitige und vollständige Unterrichtung durch den Arbeitgeber
  • Stellenbewertungskommission als Clearingstelle

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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Bonn - Maritim Hotel Bonn
08.07.2024 - 11.07.2024
1050 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 908 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Essen - IntercityHotel Essen
25.11.2024 - 28.11.2024
1050 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 666 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
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